Laderampeeinrichtung
Sécuriser les quais de chargement est une problématique très importante pour tous les sites logistiques, que ce soit pour éviter les accidents lors d'un déchargement ou gagner en productivité. Nous proposons de nombreuses solutions pour remédier à cela : cale de roues, rehausse pour camion, béquille et tréteau de sécurité... Ces équipements sont indispensables dans le secteur du transport.
LKW-Radkeile Gummi
Hemmschuh / Radkeil / Unterlegkeil / Auffahrkeil für Anhänger, PKW und LKW: Stahl bietet den Vorteil der Robustheit und guter Langlebigkeit, während sich der Gummikeil durch der Salzunempfindlichkeit auszeichnet. // Die vorhandene Last am Keil (Radlast) muss dabei berücksichtigt werden. / MINDESTENS 1 UNTERLEGKEIL: ab zulässigen Gesamtgewicht von über 4 to. (Kfz mit Rädern) oder von über 750kg (zweiachsige Anhänger). // MINDESTENS 2 UNTERLEGKEILE: drei- und mehrachsige Fahrzeuge, Sattelanhänger, Starrdeichsel- bzw. Zentralachsanhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. / Normale Autos oder Kleintransporter sind nicht betroffen, da sie 4 to. normalerweise nicht erreichen.
LKW-Radkeile mit Stoppschild
Hemmschuh / Radkeil / Unterlegkeil / Auffahrkeil für Anhänger, PKW und LKW: sich der Gummikeil durch der Salzunempfindlichkeit auszeichnet. // Die vorhandene Last am Keil (Radlast) muss dabei berücksichtigt werden. / MINDESTENS 1 UNTERLEGKEIL: ab zulässigen Gesamtgewicht von über 4 to. (Kfz mit Rädern) oder von über 750kg (zweiachsige Anhänger). // MINDESTENS 2 UNTERLEGKEILE: drei- und mehrachsige Fahrzeuge, Sattelanhänger, Starrdeichsel- bzw. Zentralachsanhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. / Normale Autos oder Kleintransporter sind nicht betroffen, da sie 4 to. normalerweise nicht erreichen.
Hemmschuhe für Pkw
Ein Hemmschuh, auch Bremsschuh, Radschuh oder Rämmschuh genannt, ist ein Rangiermittel zum Abbremsen von Fahrzeugen. Er wird zwischen Rad und Boden oder Schiene platziert, um durch die entstehende Reibung den Wagen zu bremsen. Unterlegkeile sind stabile Keile, die abgestellte KFZ einschließlich Anhänger durch Blockieren mindestens eines Rades gegen Wegrollen sichern sollen.
Auffahrkeile - Max. Traglast 12 000 kg
Auffahrkeile aus Aluminium , zum Ausgleich von Höhendifferenzen an Verladerampen geeignet. Mit dem Auffahrkeil steht Ihr LKW oder Transporter immer sicher beim Be- und Entladen der Waren.
Sicherheitsstütze für Auflieger
Die Sicherheitsständer hindert den Auflieger am Umkippen während des Lösens von der Sattelzugmaschine.
Werkstatteinrichtung
Grubenabdeckung und Docking-Ausrüstung zum Sichern Ihrer Umladungen, wenn der Anhänger vom Traktor getrennt ist.Auflagebock zur Sicherung von Sattelaufliegern während der Lösung von der Sattelzugmaschine.Passend für alle Auflieger.
Laderampeeinrichtung : häufige Fragen
Sind Unterlegkeilen obligatorisch?
- Kraftfahrzeugführer sind gem. StVZO, § 31b, verpflichtet, auf Verlangen zuständigen Personen wie z.B. der Polizei mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen. Darunter fallen auch Unterlegkeile.
- Die vorsätzliche oder fahrlässige Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges (ggf. mit Anhänger) unter Verstoß gegen die Vorschriften zur Ausrüstung mit Unterlegkeilen, ihrer Beschaffenheit und Anbringung stellt nach StVZO, § 69a, Absatz 3, Nr. 13, eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.
- Bei Nichtgebrauch müssen die zum Kraftfahrzeug oder Anhänger gehörenden Unterlegkeile im bzw. am Fahrzeug leicht zugänglich so mit Halterungen angebracht sein, dass sie nicht verloren gehen können oder klappern. Daher dürfen Haken oder Ketten nicht als Halterungen für Unterlegkeile verwendet werden.
Wann sind 2 Unterlegkeile erforderlich?
Regelungen für die Ausführung von Unterlegkeilen werden u.a. in den DIN-Normen 76051-1 "Unterlegkeile für Kraftfahrzeuge und Anhängefahrzeuge" bzw. 76051-2 "Unterlegkeile für landwirtschaftliche Fahrzeuge; Funktionsmaße" getroffen.
Die StVZO schreibt im § 41, Absatz 14, (Stand: 19. Oktober 2012) vor, dass folgende Kraftfahrzeuge und Anhänger mit mindestens einem Unterlegkeil ausgerüstet sein müssen:
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 4 t
- Zweiachsige Anhänger (ausgenommen Sattel,- Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Mit mindestens zwei Unterlegkeilen müssen nach gleicher Vorschrift ausgerüstet sein:
- Drei- und mehrachsige Fahrzeuge
- Sattelanhänger
- Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger mit einem zulässigen - Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
- Kraftfahrzeugführer sind gem. StVZO, § 31b, verpflichtet, auf Verlangen zuständigen Personen wie z.B. der Polizei mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen. Darunter fallen auch Unterlegkeile.
- Die vorsätzliche oder fahrlässige Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges (ggf. mit Anhänger) unter Verstoß gegen die Vorschriften zur Ausrüstung mit Unterlegkeilen, ihrer Beschaffenheit und Anbringung stellt nach StVZO, § 69a, Absatz 3, Nr. 13, eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.
- Bei Nichtgebrauch müssen die zum Kraftfahrzeug oder Anhänger gehörenden Unterlegkeile im bzw. am Fahrzeug leicht zugänglich so mit Halterungen angebracht sein, dass sie nicht verloren gehen können oder klappern. Daher dürfen Haken oder Ketten nicht als Halterungen für Unterlegkeile verwendet werden.
Wann sind 2 Unterlegkeile erforderlich?
Regelungen für die Ausführung von Unterlegkeilen werden u.a. in den DIN-Normen 76051-1 "Unterlegkeile für Kraftfahrzeuge und Anhängefahrzeuge" bzw. 76051-2 "Unterlegkeile für landwirtschaftliche Fahrzeuge; Funktionsmaße" getroffen.
Die StVZO schreibt im § 41, Absatz 14, (Stand: 19. Oktober 2012) vor, dass folgende Kraftfahrzeuge und Anhänger mit mindestens einem Unterlegkeil ausgerüstet sein müssen:
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 4 t
- Zweiachsige Anhänger (ausgenommen Sattel,- Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Mit mindestens zwei Unterlegkeilen müssen nach gleicher Vorschrift ausgerüstet sein:
- Drei- und mehrachsige Fahrzeuge
- Sattelanhänger
- Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger mit einem zulässigen - Gesamtgewicht von mehr als 750 kg